Mehr Transparenz, Fairness und Attraktivität im öffentlichen Dienst

Präsidentin Andrea Kaufmann

Die Dienstrechts- und Gehaltsreform für Gemeinde- als auch Landesbedienstete wird mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft treten – das wurde kürzlich einstimmig im Vorarlberger Landtag beschlossen. Die umfassende Neugestaltung baut im Wesentlichen auf zwei zentralen Säulen auf: Der Harmonisierung des Dienstrechts sowie der Anpassung der Gehälter bzw. Gehaltstabellen. Diese Anpassung wird nicht nur den Entwicklungen am Arbeitsmarkt gerecht, sondern verspricht auch eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes.

Nach mehrmonatiger intensiver, aber sehr konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Vertreter:innen der Gewerkschaft younion und den Vorarlberger Gemeinden konnte Anfang Dezember 2023 in der Abstimmung mit Vertreter:innen der Personalabteilung und der Legistik des Landes Vorarlberg eine solide Einigung über die Eckpunkte zur Dienstrechts- und Gehaltsreform erzielt werden. Nach etlichen Abstimmungsrunden und umfangreicher Vorarbeiten aller Akteure wurde nun mit einem einstimmigen Landtagsbeschluss fixiert, dass die Dienstrechts- und Gehaltsreform ab 1. Juli 2024 in Kraft treten kann.

„Dieser Schritt ist wichtig und hilft enorm dabei, auf die veränderten Bedingungen am Arbeitsmarkt einzugehen und mittels zeitgemäßem Gehaltssystem und Dienstrecht auf die Herausforderungen bei der Personalgewinnung zu reagieren“, sagt Andrea Kaufmann, Präsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

Die Reform verhelfe nicht nur zu einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Ein faires und zeitgemäßes Gehaltssystem trage auch zu einem Plus an Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließlich zu einer effizienten und innovativen Verwaltung und Servicierung bei, ist sich Kaufmann sicher.

Harmonisierung, Modernisierung und Optimierung

Die Dienstrechts- und Gehaltsreform schafft mehr Transparenz, Fairness und Attraktivität für die Arbeit in den Vorarlberger Gemeinden. Dabei stützt sie sich auf folgende Kernelemente:

Mit der Harmonisierung des Dienstrechts wird eine Zusammenführung der rechtlichen Grundlagen der Landes- und Gemeindebediensteten in Bereichen angestrebt, wo es Anpassungsbedarf gibt und vor allem auch ein Nutzen für die Gemeinden gesehen wird. Die Anpassung der Gehaltstabellen bezieht sich ebenfalls auf eine Harmonisierung mit jener der Bediensteten des Landes bei den Anfangs- und Endgehältern. Mit dieser Reform erfolgt eine Angleichung der Gehälter im Gemeindebereich an jene des Landes, was seitens des Vorarlberger Gemeindeverbandes auch als wichtiges Ziel definiert wurde. Künftig werden für alle Landes- und Gemeindebediensteten die gleichen Gehaltsvoraussetzungen bei den Einstiegs- und Endgehältern gelten. Auch beinhaltetet diese Änderung transparente und faire Bestimmungen zur Anrechnung der berufsrelevanten Vordienstzeiten, wobei hier die Systematik des Landes übernommen wird. Gleichzeitig soll die Durchlässigkeit von alternativen Qualifizierungen erhöht werden, was durch die Übernahme der Systematik der Qualifizierungs- und Berufserfahrungstabelle des Landes erreicht wird. Auch die Tatsache der immer kürzeren Verweildauer in den Gemeinden wurde bei der Entwicklung der Gehaltskurve bzw. einer attraktiveren Entlohnung berücksichtigt: Die Gehaltskurven wurden so angepasst, dass der Endgehalt gegenüber der bisherigen Gehaltskurve deutlich rascher erreicht wird und den Bediensteten entsprechend früher der höchste Gehalt der jeweiligen Gehaltsklasse gewährt wird.

„Mit diesen neuen Rahmenbedingungen wird der öffentliche Dienst in Vorarlberg noch attraktiver und auch fit für die Herausforderungen der Zukunft sein“, betont Kaufmann und hebt hervor: „Das stellt auch unter Beweis, dass die Gemeinden stets bestrebt sind, attraktive und vor allem faire Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden zu schaffen.“

26.04.2024