Beglaubigt werden vom Legalisator nur Unterschriften auf Verträgen, die in das Grundbuch aufgenommen werden.
Legalisierungsgebühren
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.08.2001, BGBl. II Nr. 297/1, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
Euro 3,00 - bis zu einem (Vertrags-)Wert von Euro 700,00
Euro 7,00 - bei einem Wert zwischen Euro 700,00 - 3.000,00
Euro 9,00 - bei einem Wert zwischen 3.000,00 - 7.000,00
Euro 24,00 - bei einem Wert zwischen 7.000,00 - 35.000,00
Euro 31,00 - bei einem Wert über 35.000,00
Euro 3,00 - bei einem unbestimmten Wert
Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.
Unterschrift
Der Legalisator bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb seines Amtgebietes getätigt wurden. Die Partei um deren Unterschrift es sich handelt, muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder deren Identität durch verlässliche Zeugen bestätigt werden.
Auch sind die Unterschriften vor dem Legalisator zu tätigen und nicht vorher.
Legalisator
Florian Dünser
Maiern 123
6721 Thüringerberg
+43 5550 25 19
+43 664 358 12 14
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Termine nach Vereinbarung