Veröffentlichung über die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß $ 10 Abs. 1 Landes-Volksabstimmungsgesetz "Erhalt der Abteilungen für Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde am Krankenhaus Dornbirn"

Aushängezeitraum: 01.04.2026 - 10.06.2026

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Veröffentlichung über die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß $ 10 Abs. 1 Landes-Volksabstimmungsgesetz "Erhalt der Abteilungen für Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde am Krankenhaus Dornbirn" (103 KB) - .PDF

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