Wassergrundgebühr

ab 01.01.2026

Wassergrundgebühr für Bauten ohne Messeinrichtung (z.B. Maisäßhütten), monatlich
€ 9,80 exkl. MwSt.
Wassergrundgebühr für ein in Bau befindliches Objekt - Einfamilienhaus
€ 131,80 exkl. MwSt.
Wassergrundgebühr für ein in Bau befindliches Objekt - Mehrfamilienhaus pro Wohnung
€ 104,86 exkl. MwSt.