Wassergrundgebühr

ab 01.01.2024

Wassergrundgebühr für Bauten ohne Messeinrichtung (z.B. Maisäßhütten), monatlich
€ 8,56 exkl. MwSt.
Wassergrundgebühr für ein in Bau befindliches Objekt - Einfamilienhaus
€ 114,49 exkl. MwSt.
Wassergrundgebühr für ein in Bau befindliches Objekt - Mehrfamilienhaus pro Wohnung
€ 91,59 exkl. MwSt.